Ministerialentwurf 315/ME XXVII. GP zu einem Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird
Im Februar dieses Jahres wurde ein Ministerialentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Dieser Entwurf enthält unter anderem Änderungen zur Umsetzung des Qualzuchtverbots. Unter Qualzucht versteht man Züchtungen, die zur Förderung der Ausbildung von Defekten an Körperfunktionen und/oder Organen von Tieren führen. Unter dem Gesichtspunkt des Tierquälereiverbots in § 5 Tierschutzgesetz ( TSchG) sind Qualzüchtungen kritisch zu beleuchten, da sie bei den Tieren zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden führen können.
Der Ministerialentwurf schafft wichtige Grundvoraussetzungen für eine effektive Umsetzung des Qualzuchtverbots. So soll etwa eine wissenschaftliche Kommission zur Umsetzung des Qualzuchtverbots eingesetzt werden. Die Gesetzesänderung schafft auch die Möglichkeit bestimmte Tierrassen oder Tiere mit besonderen Merkmalen nach Anhörung der Kommission per Verordnung von der Zucht auszuschließen.
Die Österreichische juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat zu dem Ministerialentwurf im Begutachtungsverfahren Stellung genommen und unter anderem angemerkt, dass das Tierschutzgesetz dem Schutz aller Tiere dient und es daher nicht mit dem Ziel dieses Gesetzes vereinbar ist, landwirtschaftlich genutzte Tiere von den Regelungen zum Qualzuchtverbot auszunehmen. Die Zucht auf hohe Milchleistung, hohe Eierlegeleistung und hohen Muskelfleischanteil führt in vielen Fällen zu umfassenden Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren.
Zu den weiteren Anmerkungen der ÖjGT zu dem Ministerialentwurf hier die Stellungnahme:
https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/7497c2f0-89c2-4892-a7d0-f7ee5a5e3c97