Neues Verbot gegen Beiß- und Angriffstraining

Ab 15.4.2025 gilt ein Verbot für Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen oder gegen von Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining beinhalten. Zweck dieses Verbots ist es das Training von Hunden auf Aggressivität zu unterbinden. 

Ausnahmen von dem Verbot

Ausgenommen von diesem Verbot sind Ausbildungen von Diensthunden. Das Verbot erfasst zudem auch keine Ausbildungen, bei denen das Beißen oder Verbeißen in vom menschlichen Körper eindeutig abgrenzbare Gegenstände, wie Seile, Bälle, Frisbees trainiert wird. Eine weitere Ausnahme von dem Verbot gilt für Ausbildungen, die in den letzten 6 Monaten vor dem 15.4.2025 mit den Hunden begonnen wurden und wenn dabei noch keine vollständige Signalkontrolle über das trainierte Verhalten erreicht wurde. Diese Ausbildungen dürfen kein weiteres gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten oder Beißtraining fördern und sind jedenfalls bis längstens 1.9.2025 zu beenden.

Die Ausnahmen zeigen, dass der Gebrauchshundesport durch die Änderung der Hundeausbildungs-Verordnung nicht generell verboten wird. Unter dem Titel „Gebrauchshundesport“ verbergen sich de facto 3 Disziplinen. Diese umfassen Fährtenarbeit, Unterordnung, sowie Schutzdienst. Ausschließlich der Bereich des Schutzdienstes soll durch die Änderung der Hundeausbildungs-VO Diensthundeführer:innen vorbehalten sein.

Anderen Ausbildungsmöglichkeiten, wie Unterordnung, Fährtenarbeit, oder auch der sehr ähnlichen Ausbildung zum Rettungshund steht das Verbot nicht entgegen.

Zweck und Umfang des Verbots

Hunde sollen nicht zu Waffen ausgebildet werden. Das Tierschutzgesetz verbietet auch bereits bisher die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren zu erhöhen. Das Verbot betrifft Ausbildungsmethoden, bei denen Hunden ein gezielt gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten antrainiert wird. 

Aus Tierschutzsicht standen diese Ausbildungsmethoden schon lange Zeit unter Kritik, da die Hunde dabei durch Schlagandrohungen und Bedrängen bewusst unter Druck gesetzt werden. Derartige Gewalt- und Bedrängungsszenarien setzen die Tiere unter extremen Stress. Näheres hierzu kann zB hier nachgelesen werden: https://www.vier-pfoten.at/unsere-geschichten/pressemitteilungen/2023/dezember/schutzhunde-ausbildung-pruefungsordnung-mit-gewalt-und-dominanzszenarien

Das Verbot verbietet nicht generell die Ausbildung von Hunden, sondern setzt dem Erlernen eines gegen den Menschen oder gegen vom Menschen getragenen Gegenständen gerichteten Angriffsverhalten ein Ende. Das dient nicht nur dem Schutz der Hunde, sondern auch dem Schutz der Öffentlichkeit vor Beißunfällen. 

Simone Gräber/Marlene Schaffer