Neue EU-Regeln für Hunde und Katzen: Mehr Schutz, mehr Transparenz und neue Pflichten

Simone Gräber – Studentin der Rechtswissenschaften, Kynologin und Mitglied der ÖjGT

Die Europäische Union hat im Juni 2026 weitreichende Regelungen zum Schutz von Hunden und Katzen beschlossen. Im Mittelpunkt stehen die EU-weite Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, strengere Vorgaben für Zucht und Handel sowie mehr Transparenz beim Verkauf von Tieren über das Internet.

Die neuen Bestimmungen sollen den illegalen Tierhandel eindämmen, Tierleid verhindern und die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union verbessern. Für Mitgliedstaaten wie Österreich bedeutet das, bestehende Regelungen weiterzuentwickeln und teilweise an einheitliche europäische Standards anzupassen.

EU-weite Kennzeichnung und Registrierung

Künftig sollen grundsätzlich alle Hunde und Katzen mit einem Transponder gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Die nationalen Register sollen miteinander vernetzt werden. Zusätzlich ist eine zentrale europäische Index-Datenbank vorgesehen, über die jedes Tier EU-weit zugeordnet werden kann. 

Damit soll nachvollziehbar werden, wem ein Tier gehört, woher es stammt und wie alt es ist. Auch ausgesetzte Tiere könnten dadurch leichter identifiziert und ihren Halter:innen zugeordnet werden. Gleichzeitig sollen lange Aufenthalte von Fundtieren in Tierheimen verhindert werden, weil ihre Herkunft nicht festgestellt werden kann. 

Für die Umsetzung der unterschiedlichen Regelungen sind teils lange Übergangsfristen vorgesehen. Gewerbliche Verkäufer:innen sowie Züchter:innen sollen vier Jahre Zeit erhalten. Für Privatpersonen sind zehn Jahre bei Hunden und fünfzehn Jahre bei Katzen vorgesehen. Freilebende Bauernhofkatzen sowie Herdenschutz-, Polizei- und Zollhunde sollen von unterschiedlichen Regelungen ausgenommen werden. 

Strengere Standards für Zucht und Handel

Die geplanten Regelungen sehen einheitliche Mindeststandards für Züchter:innen und Händler:innen von Hunden und Katzen vor. Bestimmte Vorgaben sollen auch für Tierheime gelten. Für kleinere Betriebe mit höchstens zwei Würfen pro Jahr sowie für Pflegestellen sind zwar weniger administrative Auflagen vorgesehen, die Anforderungen an die Haltung sollen jedoch grundsätzlich gleich bleiben. 

Zu den geplanten Vorgaben zählen unter Anderem:

  • Begrenzung der Anzahl und Häufigkeit von Würfen,
  • Mindestalter der Hündin vor dem ersten Wurf,
  • regelmäßige Kontrollen,
  • Sicherstellung einer ausreichende medizinische Versorgung,
  • Zugang zu Außenbereichen und angemessene Mindestflächen,
  • Verbot der Anbindehaltung,
  • Meldepflicht beziehungsweise behördliche Genehmigung,
  • Registrierung von Züchter:innen in einem öffentlich einsehbaren Register.

Käufer:innen sollen außerdem schriftliche Informationen über das Tier, seine Bedürfnisse und seine gesundheitliche Vorgeschichte sowie Aufklärung über Qualzuchtmerkmale erhalten. Bei mehr als zwei Würfen pro Jahr soll zusätzlich ein verpflichtender Beratungsbesuch durch Tierärzt:innen vorgesehen werden. 

Konsequenter gegen Qualzucht

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Qualzucht. Extremkonformationen sollen künftig genauer definiert werden. Für bestimmte Merkmale ist ein Zuchtausschluss vorgesehen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dass entsprechende genetische Eigenschaften weitergegeben werden. 

Darüber hinaus sollen Hunde und Katzen mit Qualzuchtmerkmalen von Ausstellungen ausgeschlossen werden. Auch kupierte Tiere sollen nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Zusätzlich sind Verbote von Inzucht und Hybridzucht vorgesehen. 

Die konkreten Definitionen, welche Merkmale als „extrem” einzustufen sind, sollen bis 2030 erarbeitet werden. Für bestimmte Zuchtausschlüsse ist eine Umsetzung bis 2036 vorgesehen.

Verbot tierschutzwidriger Praktiken

Die geplanten Vorschriften enthalten weiters ein ausdrückliches Verbot des Kupierens. Stromreizgeräte,Stachelhalsbänder und Zughalsbänder ohne Stoppfunktion werden ebenso verboten, wie das Zufügen von Schlägen und Tritten sowie das Aussetzen von Tieren sowie. Für Militär-, Polizei- und Zollhunde können bestimmte Ausnahmen (speziell im Hinblick auf verbotene Zubehör) vorgesehen werden. 

Damit würden europaweit Mindeststandards festgeschrieben, die bisher nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten. Die Regelungen sollen dazu beitragen, besonders problematische Haltungs- und Ausbildungsmethoden einzudämmen.

Mehr Transparenz beim Onlinehandel

Ein großer Teil des Tierhandels findet mittlerweile im Internet statt. Nach den in einem Webinar von Vier Pfoten präsentierten Zahlen, werden jährlich rund 5,99 Millionen Hunde innerhalb der Europäischen Union nachgefragt. 79 Prozent der Tiere sollen aus unbekannten Quellen stammen. Der Marktwert des innergemeinschaftlichen Hundehandels wird mit 4,6 Milliarden Euro angegeben. 

Die neuen Vorschriften sollen anonyme Inserate künftig deutlich erschweren oder unmöglich machen. Onlineanzeigen müssten verifizierbare Angaben enthalten, insbesondere zur Kennzeichnung und Registrierung des Tieres. Käufer:innen sollen vor dem Kauf bestimmte Daten einsehen und die Echtheit der Registrierung online überprüfen können. 

Vorgesehen sind unter anderem Angaben zu:

  • Tierart und Geschlecht,
  • Geburtsdatum und Geburtsland,
  • gegebenenfalls Rasse,
  • Kennzeichnung und Registrierung,
  • Identität der Anbieter:innen.

Onlineplattformen sollen verpflichtet werden, diese Informationen sichtbar darzustellen und entsprechende Pflichtfelder vorzusehen. Die neuen Transparenzvorgaben sollen innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. 

Strengere Regeln für Importe

Auch der Import von Hunden und Katzen aus Drittstaaten soll stärker reguliert werden. Tiere, die in die Europäische Union verbracht werden, müssten künftig bereits vor der Einreise gekennzeichnet und registriert sein. Werden Tiere aus Drittstaaten in die EU verkauft, müssen deren Züchter:innen nachweisen, dass sie die europäischen Mindeststandards einhalten. 

Für private Einreisen aus Drittstaaten ist zusätzlich eine Registrierung in einer Reisedatenbank vorgesehen. Diese Regelung soll allerdings erst nach einer längeren Übergangsfrist greifen.

Was bedeutet das für Österreich?

Viele der geplanten Regelungen bestehen in Österreich bereits in ähnlicher Form. Dazu zählen insbesondere bestimmte Meldepflichten für Züchter:innen sowie Vorgaben zur Kennzeichnung von Tieren. Gleichzeitig könnten die europäischen Mindeststandards zu einer Verschärfung in einzelnen Bereichen führen und bestehende Vollzugsprobleme sichtbarer machen. 

Eine zentrale Frage bleibt, wie konsequent die neuen Vorgaben kontrolliert und durchgesetzt werden. So legt die neue Verordnung beispielweise nicht ausdrücklich fest, dass Tierärzt:innen verpflichtet sein sollen, bei jeder Vorstellung eines Tieres dessen Kennzeichnung und Registrierung zu überprüfen.

Gerade beim illegalen Welpenhandel wird es daher nicht nur auf neue gesetzliche Vorgaben ankommen. Entscheidend sind auch wirksame Kontrollen, gut zugängliche Register, klare Verantwortlichkeiten und ausreichende Ressourcen bei Behörden, Tierheimen und Vollzugsorganen.

Ein wichtiger Schritt, aber mit langen Übergangsfristen

Die neuen EU-Regeln sind das Ergebnis politischer Kompromisse. Kritisiert werden insbesondere die langen Übergangsfristen und die Ausnahmen für bestimmte Tiergruppen (Bauernhofkatzen, die als „Zuchtkatzen” getarnt werden). Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, strengere Regelungen bereits früher umzusetzen. 

Trotz dieser Kritikpunkte stellen die geplanten Bestimmungen in mehreren Bereichen eine Verbesserung des Tierschutzes dar. Für bestimmte Mitgliedstaaten bedeuten die neuen Vorgaben sogar eine erhebliche Anhebung der bislang geltenden Tierschutzstandards.

Besonders die verpflichtende Registrierung, die strengeren Vorgaben für Zucht und Handel sowie die Transparenz im Onlinehandel können dazu beitragen, Tierleid und illegalen Handel wirksamer zu bekämpfen. 

Damit die neuen Regeln ihre Wirkung tatsächlich entfalten, müssen sie in Österreich rasch, einheitlich und konsequent umgesetzt werden. Der Schutz von Hunden und Katzen darf nicht an anonymen Inseraten, unklaren Zuständigkeiten oder langen Übergangsfristen scheitern.